Das Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“ wurde im Jahr 2003 in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Satzungsbeschluss im Gemeinderat über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgte am 18.10.2004. Die ursprünglich circa 6,8 Hektar große Gebietskulisse umfasst den innerstädtischen Bereich zwischen der Weimar- und Zeughausstraße und wird begrenzt durch die Wilhelm- und Bismarckstraße. Im Jahre 2010 wurde das Sanierungsgebiet nachträglich auf eine Fläche von 6,93 Hektar erweitert.
Bewilligter Förderrahmen: 4.200.000,00 Euro
Finanzhilfe Bund / Land (60 %) 2.520.000,00 Euro
Eigenanteil der Stadt Tuttlingen (40 %) 1.680.000,00 Euro
Der Bewilligungszeitraum des Sanierungsgebietes war befristet bis zum 30.04.2017. Die Maßnahme wurde daraufhin abgerechnet und die Sanierungssatzung 2019 aufgehoben.
Die Sanierungsmaßnahme wurde im "vereinfachten Verfahren" unter Ausschluss der "besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften" der §§ 152 - 156a Baugesetzbuch durchgeführt.
Förderrahmen / Bewilligungszeitraum
Die Sanierungsmaßnahme „Westliche Innenstadt“ wurde finanziell von Bund und Land mit einer Finanzhilfe in Höhe von 60 Prozent des bewilligten Förderrahmens gefördert. Die Stadt Tuttlingen beteiligte sich darüber hinaus mit Eigenmitteln in Höhe von 40 Prozent des bewilligten Förderrahmens.Bewilligter Förderrahmen: 4.200.000,00 Euro
Finanzhilfe Bund / Land (60 %) 2.520.000,00 Euro
Eigenanteil der Stadt Tuttlingen (40 %) 1.680.000,00 Euro
Der Bewilligungszeitraum des Sanierungsgebietes war befristet bis zum 30.04.2017. Die Maßnahme wurde daraufhin abgerechnet und die Sanierungssatzung 2019 aufgehoben.
Die Sanierungsmaßnahme wurde im "vereinfachten Verfahren" unter Ausschluss der "besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften" der §§ 152 - 156a Baugesetzbuch durchgeführt.
Sanierungsziele
Um die festgestellten strukturellen, funktionalen und städtebaulichen Mängel im Sanierungsgebiet zu beheben, wurden im Zuge eines Neuordnungskonzeptes unter anderem folgende Sanierungsziele festgelegt:- Stärkung des Tuttlinger Stadtzentrums als Einkaufs- und Erlebnisort in der Region.
- Förderung der vielfältigen Wohn- und Bauformen in der Innenstadt für alle Generationen und Lebensstile.
- Vernetzung des Planungsraums über kurze und attraktive Wege mit der benachbarten Infrastruktur und Freiräumen.
- Bauliche Erneuerung nicht mehr zeitgemäßer Baustrukturen unter Beibehaltung der gewachsenen Quartiersproportionen.
- Sicherung guter Standortbedingungen für Handwerk und Dienstleistung in verträglicher Mischung mit Wohnen.
Beispiele erfolgreicher Maßnahmen im Gebiet
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Umgestaltung der Wilhelmstraße
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Abbruch des ehemaligen Areals der Firma Birk als Voraussetzung für eine Neubebauung mit vorwiegender Wohnnutzung
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Umfassende Modernisierung des Kirch-Areals