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Nach Abgabe der Bewerbung werden alle Bewerbungen, vom zuständigen Ministerium für den Ländlichen Raum (MLR) vorgeprüft. Hierbei kann es noch zu detaillierten Nachfragen und eventuellen Nachlieferungen seitens der Stadt kommen. Im Zeitraum zwischen Mitte März und Mitte Mai 2018 befährt eine Bewertungskommission alle Bewerberstädte. Der genauere Zeitraum kann seitens des MLR erst Anfang Februar mitgeteilt werden.

Dieser Tag mit der Bewerbungskommission, der neben Vertretern des Ministeriums, Städte-  und  Gemeindetagesh  vorwiegend  Vertreter  aus  „Grünen“  Berufen  und  Verbänden angehören, muss inhaltlich und logistisch im Januar und Februar vorbereitet werden. Seitens der Bewertungskommission und der Landesregierung wird neben der inhaltlichen  Qualität  einer  Bewerbung,  zunehmend  auch  die  Wahrnehmung  und  das  Interesse der Bevölkerung und des Gemeinderates an der Gartenschau betrachtet. Auf  Basis  der  Vorprüfung  und  Bereisung  kommt  es  zu  einer  Vorauswahl,  die  dem Ministerrat  zur  Entscheidung  vorgelegt  wird.  Mit  eineit einer Entscheidung ist im Juli, spätestens im September 2018 zu rechnen.

Falls die Stadt Tuttlingen einen Zuschlag erhalten sollte, werden in Folge vertiefte
Prüfungen und Vorplanungen zur konkreten Realisierbarkeit der Bausteine erfolgen. Dabei werden auch Varianten untersucht und politisch weiter beraten. Der erforderliche Wettbewerb wird inhaltlich und rechtlich vorbereitet. Parallel dazu finden weitere Bürgerbeteiligungen und der notwendige Grunderwerb statt.

Spätestens 6 Jahre vor Eröffnung der Landesgartenschau muss die Stadt Tuttlingen
die  bereits  genannte  verbindliche  Erklärung  zur  Durchführung  der  Landesgartenschau abgeben, den so genannten Durchführungsbeschluss. Bei einem Zuschlag für 2026 wäre dies spätestens im März 2020.

Falls die Stadt Tuttlingen keinen Zuschlag erhalten sollte, bietet das erarbeitete Konzept eine Fülle von sinnvollen Impulsen, Ideen und Anregungen, die auch ohne eine Landesgartenschau realisiert werden könnten. Wo, inwieweit und zu welchen Kosten diese Bausteine in die weitere Freiraum- und Stadtentwicklungsplanung, einschließlich Verkehrsentwicklung, integriert werden können, müsste bei einer Absage geprüft und beschlossen werden.