Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Stadt Tuttlingen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Die Vergabestelle der Stadt Tuttlingen verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?
Stadt Tuttlingen
vertreten durch den Oberbürgermeister Michael Beck
dieser vertreten durch die Stabsstelle Rechnungsprüfung/Datenschutz
sowie die jeweils zuständigen Vergabestellen in den Fachbereichen
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
07461 99-0
datenschutz(at)tuttlingen.de
2. Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?
Datenschutzbeauftragte/-r der Stadt Tuttlingen
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
07461 99-0
datenschutz(at)tuttlingen.de
3. Was sind die Rechtsgrundlagen und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?
Die Vergabestelle der Stadt Tuttlingen hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A, EU VOB/A), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO) bzw. die Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
- Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z. B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
- Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
- Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
6. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
- Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) sowie nach § 134 Abs. 1 GWB oder § 19 Abs. 2 EU VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOB/A über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
- Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
- Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer städtischen Internetseite informiert. Im Bereich der VOB wird bei Beschränkten Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25 000 Euro sowie bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15 000 Euro für 6 Monate ebenfalls auf der städtischen Homepage informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
- Gegenüber Bietern, die ein Angebot abgegeben haben die gem. § 14 Abs. 6 VOB/A bzw. EU VOB/A nach der Angebotsöffnung zur Verfügung zu stellenden Informationen der anderen Bieter (unter anderem auch Name und Anschrift, Endbeträge, vgl. § 14 Abs. 3 Ziff. 1 VOB/A bzw. EU VOB/A). Bei Zulassung schriftlicher Angebote gilt dies nach Antragstellung der Bieter entsprechend (§ 14a Abs. 7 VOB/A).
- Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer).
- Gerichte im Falle von Klagen.
7. Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
8. Welche Rechte haben betroffene Personen?
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
- Recht auf Auskunft
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. - Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung – eine Vervollständigung verlangt werden. - Recht auf Löschung
Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. - Recht auf Widerspruch
Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle bzw. der Abteilung Bauservice (siehe Ziff. 1) zu richten. - Recht auf Widerruf
Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle bzw. das Abteilung Bauservice (siehe Ziff. 1) zu richten. - Recht auf Beschwerde
Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Aus-kunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nach-gekommen ist.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg (LfDI BW)
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/61 55 41-0
Telefax: 0711/61 55 41-15
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Sie verlassen die Seite der Stadt Tuttlingen, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen.