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Datenschutzhinweise für den Jugend forscht Regionalwettbewerb Donau-Hegau

Informationen zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Jugend forscht (https://www.jugend-forscht.de/datenschutz) nach Art. 13 DSGVO

Im Rahmen der Anmeldung zu Jugend forscht werden personenbezogene Daten erhoben.

1.  Zweck der Datenverarbeitung:

Wenn Sie sich selbst oder Ihr minderjähriges Kind für den Wettbewerb anmelden, werden wir die Daten, die Sie uns bei der Anmeldung übermitteln, für die Durchführung des Wettbewerbs verarbeiten.

2.  Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO sowie die Einwilligungserklärungen, die Sie uns in diesem Zusammenhang geben. Nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO können personenbezogene Daten verarbeitet werden, sofern dies für die Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Mit der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Dieses umfasst die Durchführung des Wettbewerbs, wie sie näher in den Teilnahmebedingungen beschrieben ist. Dies bedingt u. a. die Einbeziehung der offiziellen Partner bei der Durchführung des Wettbewerbs und die Weitergabe von Daten an diese. Nähere Angaben zu unseren offiziellen Partnern finden Sie in den Teilnahmebedingungen sowie nachfolgend im Abschnitt „Kategorien von Empfängern“.

Die sonstigen während des Anmeldevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten (z. B. Ihre anonymisierte IP-Adresse) dienen dazu, einen Missbrauch des Anmeldeformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme zu gewährleisten. Die Verarbeitung liegt somit in unserem berechtigten Interesse und basiert auf Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

3.  Kategorien von Empfängern (Daten von Teilnehmenden):

Im Rahmen des Wettbewerbs werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden an folgende Empfänger übermittelt:

  • Patentunternehmen und -institutionen (nähere Informationen unter Ziffer 4.6.1)
  • Wettbewerbsleitungen (nähere Informationen unter Ziffer 4.6.2)
  • Jurymitglieder (nähere Informationen unter Ziffer 4.6.3)
  • Projektbetreuende (nähere Informationen unter Ziffer 4.6.4)
  • Preisstifter (nähere Informationen unter Ziffer 4.6.5)
  • Sponsorpoolverwaltungen (nähere Informationen unter Ziffer 4.6.6)
  • Medienvertreterinnen und Medienvertreter (u. a. von Printmedien, Radio, Fernsehen und Online-Medien)
  • Externe Dienstleistungsunternehmen erbringen für den Verantwortlichen Dienstleistungen im Rahmen von Auftragsverarbeitungen oder sonstigen Dienstleistungsverträgen. Dies umfasst z. B. IT-Dienstleistungen, Bankdienstleistungen, Kommunikationsdienstleistungen, Datenträgervernichtung, Druckerzeugniserstellung sowie Websiteeinrichtung und -betrieb.

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch die Empfänger

4. Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation (Anmeldung und Teilnahme am Wettbewerb):

Eine Übersendung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland (Staat außerhalb der Europäischen Union) oder eine internationale Organisation ist nicht beabsichtigt, sofern diese nicht aus der Berichterstattung in den Medien resultiert.

Die Daten sind öffentlich im Internet verfügbar und können von Jedem eingesehen werden und somit weltweit abrufbar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die veröffentlichten Daten aus Ländern abgerufen werden, die nicht über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen.

5.  Kriterien der Speicherdauer (Anmeldung und Teilnahme am Wettbewerb):

Die im Rahmen der Anmeldung und Durchführung des Wettbewerbs erhobenen Daten werden für die Dauer der Durchführung des Wettbewerbs bis zu dessen vollständiger Abwicklung einschließlich der Erfüllung der mit den Preisen verbundenen Ansprüche verarbeitet. Eine längere Speicherung kann sich im Rahmen der fortgesetzten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ergeben.

Außerdem werden wir einen eingeschränkten Datensatz (Vor- und Nachnahme, schriftliche Arbeit des Projekts, Bundesland, Erarbeitungsort, Teilnahmedatum, Fachgebiet, Geburtsdatum und -ort, Alter zum Zeitpunkt der Wettbewerbsteilnahme, Benutzername und E-Mail-Adresse) bis jeweils zur Vollendung des 22. Lebensjahrs des Teilnehmenden speichern, um eine weitere Anmeldung derselben Person mit einem identischen Projekt entsprechend den Teilnahmebedingungen zu verhindern, um Urkunden im Falle des Verlustes nachdrucken zu können sowie die Möglichkeit des Log-in für Teilnehmende für diesen Zeitraum aufrecht zu erhalten.

Schließlich werden wir Teilnahme- und Siegerurkunden auf Dauer speichern. Dies soll verhindern, dass Personen unrichtige Angaben zu ihrer Teilnahme und ihrem Teilnahmeerfolg machen können. Es soll dauerhaft nachprüfbar und ggf. im Interesse des Teilnehmenden von uns belegbar sein, wer mit welchem Erfolg am Wettbewerb teilgenommen hat. 

6. Ergänzende Hinweise zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und zu der Erstellung und Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen; Hinweis zum Widerruf der Einwilligung  

6.1 Den Wettbewerb, für den Sie sich über diese Website anmelden können, zeichnet aus, dass die einzelnen Wettbewerbsveranstaltungen öffentlich durchgeführt werden. Dies hängt mit der Zielsetzung von Jugend forscht zusammen. Ziel ist es, Jugendliche für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern sowie Talente zu finden und zu fördern. Dazu müssen Jugend forscht und die einzelnen Wettbewerbsveranstaltungen bekannt gemacht werden. Dies setzt eine effektive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit voraus.

6.2 Eine effektive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist ohne eine Begleitung der einzelnen Wettbewerbsveranstaltungen und der Preisverleihungen durch Printmedien, Radio und Fernsehen sowie Online-Medien und eigene Veröffentlichungen (z. B. auf dieser Website oder in sozialen Medien) nicht möglich. Diese Öffentlichkeitsarbeit erfordert die Erstellung und Veröffentlichung von Fotos und Filmdokumenten, die die Teilnehmenden sowie ggf. weitere Beteiligte (Wettbewerbsleitung, Jurymitglieder, Projektbetreuende etc.) bei der Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe zeigen. Die Zielsetzung von Jugend forscht wird durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht nur im Hinblick auf das Bekanntwerden des Wettbewerbs an sich gefördert. Die einzelnen Wettbewerbe und insbesondere die Preisverleihungen vermitteln die Botschaft, dass sich die Teilnahme lohnt und das Engagement für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik gewürdigt wird. Ebenso sind die interessanten Forschungsergebnisse geeignet, das Interesse für die vorgenannten Themengebiete zu wecken. Schließlich dienen personenbezogene Veröffentlichungen nicht zuletzt dem Interesse der einzelnen Teilnehmenden – insbesondere der Preisträgerinnen und Preisträger –, weil damit ihre Talente bekannt gemacht und ihre persönlichen Karrieren gefördert werden können. Aus diesen Gründen ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – einschließlich der Erstellung und Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen – elementarer Bestandteil der Durchführung des Wettbewerbs. Die öffentliche Durchführung gehört zur Identität von Jugend forscht und ist dementsprechend Teil der Teilnahmebedingungen.

Zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zählt auch, dass wir bei Anfragen von Medienvertreterinnen und Medienvertretern den Kontakt zu Teilnehmenden herstellen. Zu diesem Zweck kontaktieren wir die Teilnehmenden per E-Mail oder (Mobil-)Telefon, um gemeinsam mit den Teilnehmenden bzw. deren gesetzlichen Vertretern den Kontakt zu den Medienvertreterinnen und Medienvertretern zu gestalten.

6.3 Aus diesem Grund werden personenbezogene Daten in allen Phasen des Wettbewerbs entsprechend den Teilnahmebedingungen und den Einwilligungserklärungen an Medienvertreterinnen und Medienvertreter weitergegeben. Aus den gleichen Gründen ist die Einwilligung in die Erstellung und Aufnahme von Fotos und Filmaufnahmen Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Man kann den Wettbewerb insofern z. B. mit einem öffentlich ausgetragenen Fußballturnier vergleichen, über das in allen Medien mit Fotos und Filmaufnahmen berichtet wird. Als Spielerin oder Spieler kann man an einem solchen Turnier nicht teilnehmen, wenn man nicht bereit ist, Teil der Berichterstattung zu sein.

6.4 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit: Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Durchführung eines Vertragsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Einwilligung) sowie Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO (überwiegende berechtigte Interessen des Verantwortlichen). Die presseöffentliche Durchführung des Wettbewerbs ist mit den Teilnahmebedingungen vereinbart. Die berechtigten Interessen von Jugend forscht an der Öffentlichkeitsarbeit wurden im Vorstehenden erläutert.

6.5 Widerruf der Einwilligungserklärung in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit: Sie haben das Recht, die uns erteilte Einwilligungserklärung jederzeit per E-Mail an info(at)jugend-forscht.de zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Jeder Widerruf einer Einwilligung wirkt somit nur für die Zukunft. In Bezug auf die Einwilligung in die Verwendung von Fotos und Filmaufnahmen bedeutet dies, dass bereits erstellte und insbesondere bereits veröffentlichte Fotos und Filmaufnahmen grundsätzlich weiterhin veröffentlicht werden dürfen. Ein Widerruf kann zudem unwirksam sein, wenn er unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten gegen Treu und Glauben verstößt.

Ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn Ihrem Widerruf kein erhebliches berechtigtes Interesse zugrunde liegt und unter Berücksichtigung der Interessen der aus der Einwilligungserklärung Berechtigten der Widerruf unbillig oder willkürlich erscheint. Ein Beispiel für einen solchen Fall wäre ein Widerruf bezüglich der Verwendung von Fotos und Filmaufnahmen, wenn diese – insbesondere bei Gruppenaufnahmen sowie Fotos und Filmaufnahmen von Preisverleihungen – ohne Ihre Person oder die Ihres minderjährigen Kindes nicht reproduzierbar sind oder eine Reproduktion einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Die Stiftung Jugend forscht e. V. sowie unsere Partner werden ggf. unter Berücksichtigung der Interessen des widersprechenden Teilnehmenden entscheiden, ob aktuelle Veröffentlichungen eingestellt werden können bzw. auf die Veröffentlichung bereits erstellter Fotos und Filmaufnahmen verzichtet wird.

Der Widerruf wird deshalb z. B. nicht zu einer Unterlassung der Verwendung bereits erstellter Fotos und Filmaufnahmen führen, wenn dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre (z. B. nach bereits erfolgter Veröffentlichung in Printmedien) oder dadurch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – auch im Interesse der anderen, ggf. zugleich aufgenommenen Teilnehmenden – unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. Der Widerruf ist gegenüber der Stiftung Jugend forscht e. V. zu erklären, die den Widerruf auch für ihre oben bezeichneten offiziellen Partner entgegennimmt und ihn an diese weiterleitet. Unberührt bleibt ggf. gleichfalls die Zulässigkeit der Verarbeitung der Daten auf Basis anderer Rechtsgrundlagen. Wie oben beschrieben ist die Einwilligung in die Erstellung von Fotos und Filmaufnahmen – sofern diese neben der Akzeptanz der Teilnahmebedingungen überhaupt noch notwendige Voraussetzung für die Verarbeitung der darin verkörperten Daten ist – wegen der Öffentlichkeit des Wettbewerbs Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wettbewerbsveranstaltung. Deshalb führt der Widerruf zum Ausschluss vom Wettbewerb.

6.6 Kategorien von Empfängern (Öffentlichkeitsarbeit): Personenbezogene Daten einschließlich Fotos und Filmaufnahmen werden an Medienvertreterinnen und Medienvertreter, Patenunternehmern und Pateninstitutionen sowie ggf. Preisstifter weitergegeben und veröffentlicht.

6.7 Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation (Öffentlichkeitsarbeit): Die Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen führt –    z. B. über das Internet – zu einer globalen Übermittlung der Daten in Drittländer, also solche Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. In zahlreichen dieser Länder gibt es kein Datenschutzniveau, das mit dem der Europäischen Union vergleichbar ist und es wurde dementsprechend nicht durch einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission der Europäischen Union ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt.

6.8 Kriterien der Speicherdauer (Öffentlichkeitsarbeit): Basiert die Speicherung bei Jugend forscht ausschließlich auf einer Einwilligung, führt ein wirksamer Widerruf der Einwilligung in der Regel dazu, dass die Daten gelöscht werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass je nach Lage des Einzelfalls die Erklärung eines Widerrufs einer Einwilligungserklärung unwirksam sein kann, z. B. wenn der Widerruf gegen Treu und Glauben verstößt. Ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn Ihrem Widerruf kein erhebliches berechtigtes Interesse zugrunde liegt und unter Berücksichtigung der Interessen der aus der Einwilligungserklärung Berechtigten der Widerruf unbillig oder willkürlich erscheint. Ein Beispiel für einen solchen Fall wäre ein Widerruf bezüglich der Verwendung von Fotos und Filmaufnahmen, wenn diese – insbesondere bei Gruppenaufnahmen sowie Fotos und Filmaufnahmen von Preisverleihungen – ohne Ihre Person oder die Ihres minderjährigen Kindes nicht reproduzierbar sind oder eine Reproduktion einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Soweit die Speicherung auf der Abwägung der Interessen des Verantwortlichen und der betroffenen Person beruht, sind der Bestand und die Veränderung der Interessenlage maßgebliche Kriterien für die Speicherdauer. Die Daten werden grundsätzlich gelöscht, wenn die berechtigten Interessen des Verantwortlichen nicht mehr bestehen oder gegenüber den Interessen der betroffenen Person an der Löschung nicht mehr überwiegen. Ausnahmen von den Löschungsgrundsätzen können sich zudem aus den Bestimmungen der DSGVO und den Bestimmungen des bundesdeutschen Rechts – insbesondere aus dem BDSG – ergeben.

Zum Zweck der Kontaktaufnahme zu aktuellen und ehemaligen Preisträgerinnen und Preisträgern von Regional- und Landeswettbewerben bei Anfragen von Medienvertreterinnen und Medienvertretern, werden E-Mail-Adressen, Fest- und Mobiltelefonnummern, Wohnort sowie Schule bzw. Ausbildungsstätte für fünf Jahre ab dem Ende der jeweiligen Wettbewerbsrunde gespeichert.

6.9  Jugend forscht Blog: Im Jugend forscht Blog unter blog.jugend-forscht.de berichten Jugend forscht Teilnehmende, die als Sonderpreise bei den Wettbewerben die Teilnahme an internationalen Wettbewerben, Studienreisen oder Forschungspraktika gewonnen haben, ebenso wie Jungforscherinnen und Jungforscher, die ihr prämiertes Projekt auf Messen präsentieren, über ihre Erlebnisse und Erfahrungen während dieser Veranstaltungen.

In diesen Blogeinträgen auf der Website werden Vor- und Nachnamen der Bloggerinnen und Blogger angegeben. Damit die Teilnehmenden Blogbeiträge erstellen können, werden von Jugend forscht Zugänge eingerichtet, die aus der persönlichen E-Mail-Adresse, Benutzername und Passwort bestehen. Drei Monate nach Erstellung der Beiträge wird der Zugang der bloggenden Person von Jugend forscht gesperrt, so dass kein weiterer redaktioneller Zugriff auf den Bloginhalt möglich ist. Der namentlich gekennzeichnete Beitrag bleibt im Jugend forscht Blog erhalten.

7.   Rechte der betroffenen Personen

7.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit: Ihnen stehen nach der DSGVO u. a. die folgenden Betroffenenrechte zu:

  • Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Sie haben uns gegenüber das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten wir zu Ihrer Person verarbeiten.

  • Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Daten nicht richtig oder unvollständig sein, können Sie die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Angaben verlangen.

  • Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung

Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen

  • Art. 18 DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

  • Art. 20 DSGVO: Recht auf Datenübertragbarkeit

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO können Sie Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

7.2   Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen:

Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf eine Interessenabwägung und unsere berechtigten Interessen stützen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) bzw. f) DSGVO), können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen (Art. 21 DSGVO). Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungs­kosten nach den Basistarifen entstehen.

7.3 Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde:

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 615541-0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de (Art.77 DSGVO).

8. Quelle der Daten 

Die personenbezogenen Daten werden bei den Teilnehmenden oder ggf. deren gesetzlichen Vertretern insbesondere im Rahmen der Anmeldung oder im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhoben.