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Datenschutzhinweise bei der Beantragung einer Absonderungsbescheinigung nach Art. 13 DSGVO

  • Wir möchten Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Beantragung einer Absonderungsbescheinigung informieren.

1. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Stadt Tuttlingen, vertreten durch den Oberbürgermeister Michael Beck, Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen, Telefon: 07461/99-0, E-Mail: info(at)tuttlingen.de.

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Unsere Behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter Behördliche Datenschutzbeauftragte, Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen, Tel.: 07461/99-194, E-Mail: datenschutz(at)tuttlingen.de.

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie im Formular angeben, werden ausschließlich für die Ausstellung der Absonderungsbescheinigung verwendet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung Tuttlingen liegenden Aufgaben erforderlich.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich aus Art.6 Abs.1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 7 Abs.1 CoronaVO Absonderung.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden innerhalb der Stadtverwaltung zur Ausstellung der Absonderungsbescheinigung weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie es zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Im Anschluss werden sie gelöscht.

6. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten (Art.15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art.16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art.17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO) zu verlangen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten zu erhalten oder zu übermitteln (Art.20 DSGVO). Sie können nach Art.21 DSGVO Widerspruch einlegen.

Sie haben das Recht, die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Telefon: +49 711 615541-0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de (Art.77 DSGVO).

7. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten, Folgen der Verweigerung

Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten anzugeben, kann Ihnen keine Absonderungsbescheinigung ausgestellt werden.