Vorlesen

Bürgerservice

Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist gebunden an

  • eine bestimmte Person,
  • bestimmte Räume und
  • eine bestimmte Betriebsart.

Jede Änderung wie zum Beispiel ein Inhaberwechsel oder ein Umzug macht eine neue Erlaubnis erforderlich.

Die Erlaubnis ersetzt die bislang erforderliche Spielhallenerlaubnis. Sie ist auf höchstens 15 Jahre befristet.

Eine Spielhalle ist ein Unternehmen oder Teil eines Unternehmens im stehenden Gewerbe, das ausschließlich oder überwiegend

  • der Aufstellung von Spielgeräten nach § 33 c Absatz 1 Satz 1 (Geld- oder Warenspielgeräte) oder
  • der Veranstaltung anderer Spiele nach § 33 d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung

dient.

Als Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gelten auch Geräte, die Sie nur zu Erprobungszwecken aufstellen.

Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle kann die zuständige Stelle im Einzelfall mit Auflagen versehen. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle und ist in der Spielverordnung festgelegt.

Neben der Erlaubnis zum Betrieb der Spielhalle benötigen Sie zusätzlich:

  • eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (Aufstellererlaubnis) und
  • eine Geeignetheitsbestätigung. Das ist eine behördliche Bestätigung, dass der konkrete Aufstellort des jeweiligen Spielgeräts den jeweils gültigen Vorschriften entspricht.

Ob Sie diese erhalten, richtet sich nach der Gewerbeordnung und der Spielverordnung.

Die zuständige Stelle beurteilt nach den Vorschriften des Baurechts:

  • die bauliche Errichtung einer Spielhalle und
  • die Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils zum Zwecke des Betriebs einer Spielhalle

In der Regel ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen.

Achtung: Die Spielhallenerlaubnis lässt Genehmigungserfordernisse nach anderen Vorschriften unberührt. Sie erhalten sie regelmäßig erst, wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt.

^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle

die untere Verwaltungsbehörde

  • in den Landkreisen: das Landratsamt,
  • in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten: die Stadtverwaltung,
  • die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit
^
Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und direkt an uns senden. In Einzelfällen ist die postalische Zusendung eines unterschriebenen Ausdrucks notwendig. Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
^
Voraussetzungen
Die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist in folgenden Fällen zu versagen:
  • der Gewerbetreibende ist nicht hinreichend zuverlässig
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis strafrechtlich verurteilt worden sind, und zwar wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrug, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels, Beteiligung am unerlaubten Glückspiel oder wegen Vergehens nach § 12 des Jugendschutzgesetzes.
  • die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen wegen ihrer Beschaffenheit und Lage nicht den polizeilichen Anforderungen
    Die Spielhallenerlaubnis ersetzt nicht die Baugenehmigung. Liegt bereits eine Baugenehmigung vor, darf die Gewerbebehörde die Spielhallenerlaubnis nicht aus Gründen versagen, die bereits im Rahmen der Baugenehmigung geprüft worden sind.
  • der Betrieb der Spielhalle lässt eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten

Hinweis: Die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle schließt nicht die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ein, diese ist zusätzlich erforderlich.

Außerdem ist eine Geeignetheitsbestätigung für den Ort, an dem die Spielgeräte aufgestellt werden sollen, nötig. Dabei ist festgelegt, dass die Gesamtzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) zwölf Geräte nicht übersteigen darf. Außerdem darf je zwölf Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geldspielgerät aufgestellt werden. Bei der Berechnung der Grundfläche bleiben Nebenräume (z.B. Abstellräume, Toiletten, Flure) außer Ansatz. Schließlich müssen die Geräte so aufgestellt werden, dass kein Spieler gleichzeitig mehr als zwei Geräte bedienen kann.

Hinweis: Die Anzahl der Unterhaltungsspielgeräte ist nicht begrenzt.

^
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Das Antragsformular erhalten Sie auf dem Gewerbeamt.
^
Erforderliche Unterlagen
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
  • Baupläne, Grundrisszeichnungen, Lagepläne
  • Unterlagen zum Nachweis der oben unter "Voraussetzungen" aufgeführten Erlaubnisvoraussetzungen zum Betrieb der Spielhalle (z.B. Sozialkonzept, Nachweise zur erfolgten Schulung des Personals, Informationsmaterial für die Spieler, vorgesehenes Werbekonzept)
  • eventuell: Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis

Im Einzelfall können Sie aufgefordert werden, weitere Dokumente vorzulegen, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit und/oder das Vorliegen der glücksspielrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen betreffen.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular für die juristische Person selbst auszufüllen. Für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen sind alle personenbezogenen Unterlagen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere) einzureichen. Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind, benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Darunter fallen die GbR, KG, OHG, PartG und GmbH & Co. KG. Sie müssen für jeden Gesellschafter ein Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen vorlegen.

^
Kosten/Leistung
Die Gebühr beträgt 750 bis 1600 Euro.
^
Rechtsgrundlage