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Bürgerservice

Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

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Teams
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und direkt an uns senden. In Einzelfällen ist die postalische Zusendung eines unterschriebenen Ausdrucks notwendig. Auskunftsservice Ausweise
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Voraussetzungen

Namensänderung wegen Eheschließung

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Verfahrensablauf
Zur Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich erscheinen.

Sie erhalten eine Abholnachricht, sobald der Ausweis da ist. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Der Beauftragte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • ein aktuelles Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid
  • alter Personalausweis/Kinderausweis
  • ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (unter Umständen genügt hierfür der ungültige Personalausweis/Kinderreisepass oder Kinderausweis)
  • beglaubigte Abschrift aus dem neu angelegten Familienbuch oder Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt
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Frist/Dauer

frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beziehungsweise schnellstmöglich nach der Eheschließung

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Kosten/Leistung
  • antragstellende Personen ab 24 Jahren:
    • ab 1. Januar 2021: EUR 37,00
  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • gebührenfrei sind:
    • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
    • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.

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Rechtsgrundlage