Ergänzungssatzung „Koppenland Flurstück Nr. 5114/1“ in Tuttlingen: Entwurfsveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauG
Der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2022 beschlossen, eine Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstück Flurstück Nr. 5114/1 in Tuttlingen aufzustellen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 20.03. bis 21.04.2023 durchgeführt.
Ziel der Planung ist eine Arrondierung der Wohnbebauung am Stadtrand. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Durch die Ergänzungssatzung wird das Grundstück in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst einen Teil des Grundstückes Flurstück Nr. 5114/1 nördlich der Straße „Im Koppenland“ zwischen Haus Nr. 17 und einer Zeile mit Nebengebäuden bzw. Garagen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in dem Zeitraum vom
Montag 16. Dezember 2024 bis Freitag 31. Januar 2025
je einschließlich veröffentlicht.
Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:
- 1. Entwurf des Plans zur Ergänzungssatzung (zeichnerischer Teil) vom 17.10.2024
- 2. Entwurf der Ergänzungssatzung mit örtlichen Bauvorschriften vom 17.10.2024
- 3. Begründung vom 17.10.2024
- 4. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros faktorgrün, Rottweil vom 17.10.2024
- 5. Umweltbeitrag des Büros faktorgrün, Rottweil vom 17.10.2024
- 6. Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung
- 7. umweltbezogenen Stellungnahmen seitens:
- Landratsamt Tuttlingen vom 21.04.2023
- Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 11.04.2023
- Regierungspräsidium Freiburg Abt. 8 Forstdirektion vom 17.04.2023
Die Entwurfsunterlagen stehen auf dieser Seite zur Einsicht bereit. Zusätzlich liegen die Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R.2.22, 78532 Tuttlingen.
Stellungnahmen können während der o.g. Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Tuttlingen vorgebracht werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. an: bauleitplanung(at)tuttlingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. postalisch) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
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