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Bebauungsplan

Ergänzungssatzung „Koppenland Flurstück Nr. 5114/1“ in Tuttlingen; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2022 beschlossen, eine Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstück Flurstück Nr. 5114/1 in Tuttlingen aufzustellen.

Ziel der Planung ist eine Arrondierung der Wohnbebauung am Stadtrand. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Durch die Ergänzungssatzung wird das Grundstück in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst einen Teil des Grundstückes Flurstücks Nr.5114/1 nördlich der Straße „Im Koppenland“ zwischen Haus Nr. 17 und einer Zeile mit Nebengebäuden bzw. Garagen.

Zum Zwecke einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit

vom Montag 20. März bis einschließlich Freitag 21. April 2023

im Rathaus Tuttlingen, Rathausstr. 1, Ebene 2, in den Schaukästen bzw. auf Stellwänden bei den Zimmern R2.20 und R2.22 während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen.

Alle Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind während des Beteiligungszeitraums auf dieser Website zum Download bereitgestellt.