„Weimarstraße / Theodor-Heuss-Allee“ mit örtlichen Bauvorschriften Tuttlingen –Entwurfsveröffentlichung nach § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2015 beschlossen, für den Bereich Weimarstraße / Theodor-Heuss-Allee einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Ziel der Planung ist das in die Jahre gekommene Gebäude Weimarstraße 60 (E-Center incl. Getränkemarkt im Untergeschoss) durch einen Neubau zu ersetzen und die Parkierungssituation auf dem Grundstück neu zu ordnen. Geplant ist ein 2-geschossiger Baukörper mit Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss und Parkdeck im Obergeschoss. Die bisherigen Kfz-Stellplatzflächen außerhalb des Gebäudes sollen zum Großteil erhalten und erneuert werden. Zur Donau hin sollen Sitzstufen entstehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in dem Zeitraum vom
Montag 13. November bis einschließlich Freitag 15. Dezember 2023
auf dieser Website veröffentlicht.
Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:
- Begründung zum Bebauungsplan vom 11.09.2023
- zeichnerischer Teil vom 11.09.2023 sowie
- textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften, jeweils vom 11.09.2023,
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros FaktorGrün, Rottweil, vom 11.09.2023 mit den Themen:
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1. Darstellung der Lebensraumstrukturen im Planungsgebiet;
2. Relevanzprüfung und vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung der europäischen Vogelarten;
3. Relevanzprüfung und vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung der Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV;
4. Prüfung der Verbotsbestände;
5. Erforderliche Vermeidungs- / und Minimierungsmaßnahmen;
6. CEF-Maßnahmen
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Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. UVPG des Büros FaktorGrün vom 11.09.2023 mit den Themen:
1. Nutzung natürlicher Ressourcen;
2. Abfallerzeugung, Umweltverschmutzung und Belästigungen;
3. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen;
4. Belastbarkeit der Schutzgüter
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Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen des Büros FaktorGrün vom 11.09.2023 mit den Themen:
1. Prüfung der Natura 2000 Betroffenheit;
2. Zusammenfassung des derzeitigen Umweltzustandes;
3. Prognose der Auswirkungen der Planung;
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FFH-Vorprüfung (Stand 01/2023) mit Thema Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes durch das Bauvorhaben;
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Gutachten:
1. Verkehrsplanerische Untersuchung vom 21.09.2021
2. Auswirkungsanalyse vom 31.01.2023
3. Orientierende Altlastenuntersuchung für Weimarstr. 60 vom 17.10.2019
4. Geotechnischer Bericht für Weimarstr. 60 vom 17.12.2019
5. Orientierende Bausubstanzerkundung für Weimarstr. 60 vom 13.09.2019
6. Orientierende Altlastenuntersuchung für Weimarstr. 64 vom 16.09.2019
7. Geotechnischer Bericht für Weimarstr. 64 vom 16.09.2019
8. Orientierende Bausubstanzerkundung für Weimarstr. 64 vom 12.09.2019
9. Hinweisschreiben des Landratsamtes Tuttlingen, Abt. Bodenschutz- und Altlastenbehörde vom 15.09.2020 zur orientierenden Untersuchung der Grundstücke Weimarstr. 60, 64, 64/1
10. Schalltechnische Immissionsprognose vom 15.08.2023
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umweltbezogenen Stellungnahmen seitens:
1. Landratsamt Tuttlingen vom 04.05.2023 zu den Themen: Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen, Natura-2000 Vorprüfung, Artenschutz und -betroffenheit, Baumerhalt und Neuanpflanzungen, bodenschutzrechtliche Minimierungsmaßnahmen;
2. Regierungspräsidium Freiburg vom 12.05.2023 zum Thema Überschwemmungsgebiet (HQ100);
3. Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. vom 05.05.2023 zu den Themen: Erhalt vorhandener Bäume und Nisthilfen.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Planung u. Bauservice, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R.2.22, 78532 Tuttlingen.
Stellungnahmen können während der o.g. Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Tuttlingen vorgebracht werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. an: bauleitplanung(at)tuttlingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. postalisch) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Alle Unterlagen zur Entwurfsauslegung sind während des Beteiligungszeitraums auf dieser Website zum Download bereitgestellt.
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