„Heuhäusle“ mit örtlichen Bauvorschriften in Tuttlingen-Möhringen. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauG
Der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 18.05.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Heuhäusle“ in Tuttlingen-Möhringen aufzustellen. Am 13.12.2021 hat der Gemeinderat eine Vergrößerung des Geltungsbereichs beschlossen sowie den Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Am 30.01.2023 hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und eine öffentliche Entwurfsauslegung gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen Wohngrundstücke im Stadtteil Möhringen geschaffen werden.
Das ca. 1,35 ha große Plangebiet befindet sich im Bereich zwischen Bischofszeller Straße, Battaglia Straße, Am Mühlberg sowie der Anton-Braun-Schule in Tuttlingen-Möhringen.
Die Entwurfsauslegung umfasst den Bebauungsplan (zeichnerischer Teil sowie textliche Festsetzungen mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften) und die Begründung sowie Varianten städtebaulicher Vorentwürfe jeweils vom 22.11.2022, eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung des Büros faktorgrün, Rottweil vom 25.06.2018, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros faktorgrün, Rottweil vom 19.12.2022, einen Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen des Büros faktorgrün, Rottweil vom 19.12.2022, einen Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz des Büros faktorgrün, Rottweil vom 19.12.2022, eine Baugrundvoruntersuchung von Dr. Björn Bahrig, Allensbach vom 05.08.2016, einen Bericht zur Hydrogeologie von Dr. Björn Bahrig, Allensbach vom 14.02.2022, eine schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine + Jud, Stuttgart vom 28.11.2022, eine Übersicht der in der frühzeitigen Beteiligung vom 24.01. bis 25.02.2022 eingegangenen Stellungnahmen.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
Die Entwurfsauslegung findet
vom Freitag 24. Februar bis einschließlich Freitag 31. März 2023
im Rathaus Tuttlingen, Rathausstraße 1, Fachbereich Planung und Bauservice in den Schaukästen bzw. auf Stellwänden bei den Zimmern R2.20 und R2.22, Ebene 2, während der üblichen Dienststunden statt. Zusätzlich können Termine zur Einsicht vereinbart werden.
Außerdem stehen die Unterlagen bei der Geschäftsstelle Rathaus Möhringen, Hermann-Leiber-Str. 4, 78532 Tuttlingen-Möhringen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit.
Stellungnahmen können während der o.g. Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Alle Unterlagen zur Öffentliche Auslegung sind während des Beteiligungszeitraums auf dieser Website zum Download bereitgestellt.