Änderung und erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbepark DonauTech“ in Tuttlingen-Möhringen
Der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen hat am 06.02.2017 beschlossen, dass der Bebauungsplan „Gewerbepark DonauTech“ in Tuttlingen-Möhringen aufgestellt werden soll. Aufgrund der Knappheit an gewerblichen Reserveflächen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, der die Ansiedlung oder Erweiterung von ortansässigen Unternehmen der Medizintechnik ermöglicht. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum von 06. bis 20.11.2017 und der Entwurfsauslegung vom 29.03. bis 03.05.2019 sowie weiteren Planungsarbeiten (Fortschreibung der Erschließung, Darstellung einer Energiezentrale und geringfügige Änderung der zulässigen Gebäudehöhen) hat der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen den Geltungsbereich geringfügig angepasst und den fortgeschriebenen Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften in der Sitzung vom 30.01.2023 gebilligt sowie dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen und gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit
vom Freitag 24. Februar bis Freitag 31. März 2023, je einschließlich,
beim Fachbereich Planung u. Bauservice der Stadt Tuttlingen in den Schaukästen bzw. auf Stellwänden bei den Zimmern R2.20 und R2.22, Ebene 2, Rathausstraße 1 in 78532 Tuttlingen sowie bei der Geschäftsstelle Rathaus Möhringen, Hermann-Leiber-Straße 4 in 78532 Tuttlingen-Möhringen während der üblichen Dienststunden öffentlich aus, mit folgenden Unterlagen:
- Begründung zum Bebauungsplan vom 01.12.2022
- zeichnerischer Teil vom 01.12.2022 sowie
- textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften, jeweils vom 01.12.2022,
- Umweltbericht mit Eingriff-Ausgleichsbilanz vom 01.12.2022:
- 1. Bestandsbeschreibung und -bewertung der Umwelt sowie Beschreibung der Umweltbelange und die prognostizierten Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen/Tiere und biologische Vielfalt, Fläche, Geologie und Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, kulturelle Güter und Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen;
- 2. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und ohne Durchführung der Planung,
- 3. geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen;
- 4. anderwärtige Planungsalternativen;
- 5. Eingriff-Kompensationsbilanz;
- 6. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen;
- · Grünordnungsplan vom 01.12.2022;
- · Bestandsplan vom 12.08.2022
- · Erläuterungsbericht zum Grünordnungsplan vom 01.12.2022
- · bisher eingegangene Stellungnahmen samt Entscheidungsvorschlag
- Gutachten zu(r):
- 1. Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 06.04.2018
- 2. Kartierungsberichten vom August 2018
- 3. artenschutzfachlicher Baubegleitung 2020-2022
- 4. agrarstrukturellen Untersuchung vom 11.07.2019
- 5. Schallgutachten vom 02.11.2022,
- 6. Klimagutachten vom 31.10.2022
- 7. hydrologischen Untersuchungen vom 18.01.2016
- 8. Bericht zu Hydrogeologie vom 13.06.2019
- 9. orientierenden Untersuchungen der Kiesgruben vom 26.01.2018
- 10. Kurzbericht zur Verbreitung von Hausmüll in der westlichen Kiesgrube vom 20.08.2019
- 11. Baugrundvoruntersuchung vom 01.06.2017
- 12. geotechnische Untersuchung vom 20.03.2018
- 13. Kampfmittelbeseitigung vom 28.06.2017
- 14. geomagnetischen Untersuchungen vom 21.04.2016 samt
- 15. Anlagen zu geomagnetischen Untersuchungen vom 21.04.2016
- 16. verkehrsplanerische Untersuchung zur Kreisstraße K 5944 vom 22.03.2018
- 17. verkehrstechnische Untersuchung Knotenpunkt B 311 / K 5944 vom 08.11.2022
- 18. schalltechnische Stellungnahme zu Reflektionen im Stadtteil Möhringen vom 14.03.2019
- bislang eingegangene umweltbezogenen Stellungnahmen seitens:
- 1. Regierungspräsidium Freiburg höhere Raumordnungsbehörde vom 11.10.2017 und 03.04.2019 - Verweis auf die Stellungnahme zum Flächennutzungsplan vom 22.05.2017, zum Thema Schutz der Möhringer Bevölkerung vor negativen Einwirkungen des Zu- und Abfahrtverkehrs
- 2. Regierungspräsidium Freiburg höhere Raumordnungsbehörde vom 03.04.2019 – zu den Themen Belangen der Landwirtschaft, des Hochwasserschutzes, der Immissionsbelastungen und der Altlasten
- 3. Regierungspräsidium Freiburg Forst BW vom 03.05.2019 zum Thema der planexternen Ausgleichsmaßnahmen
- 4. Regierungspräsidium Freiburg höhere Raumordnungsbehörde - Stellungnahme vom 22.05.2017 mit Bezug auf den Flächennutzungsplan - zu den Themen Lage des Plangebietes, Immissionsschutz, Hochwasser- und Gewässerschutz und Erholungsvorsorge,
- 5. Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 06.12.2017 und 02.04.2019 – zum Thema Umgang mit Oberflächenwasser
- 6. Landratsamt Tuttlingen vom 07.12.2017 und 13.05.2019 - zu den Themen direkter und indirekter Verlust von Ackerflächen, Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs- Bilanz, Altlastenentsorgung, Leistungsfähigkeit des Bodens
- 7. Stadt Tuttlingen – Fachbereich Tiefbau vom 08.12.2017 – zum Thema Erhaltung des Biotopes in Verlängerung der Straße „Im Mittleren Ösch“
- 8. Landesnaturschutzverband BW vom 07.12.2017 und 09.05.2019- zu den Themen Ackerflächenverluste, Flächenverlust für Offenlandarten
- 9. Kreisbauernverband e.V. vom 08.05.2019 zum Verlust der landwirtschaftlich genutzten Flächen
- 10. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den Themen Verkehrsaufkommen, Immissionen und Schallschutz.
Die Stellungnahmen können nur zu geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Sie können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Alle Unterlagen zur Öffentliche Auslegung sind während des Beteiligungszeitraums auf dieser Website zum Download bereitgestellt.