Siebte punktuelle Änderung der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Tuttlingen – Erweiterung Sportplatz in Worndorf, Gemeinde Neuhausen ob Eck - Entwurfsauslegung nach § 3 (2) BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft für den Verwaltungsraum Tuttlingen hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die siebte Änderung der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Tuttlingen im Bereich der Sportanlagen im Gewann Kleereutene, Ortsteil Worndorf, Gemarkung Neuhausen ob Eck aufzustellen. Vom 04.10. bis 04.11.2022 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Änderung bezieht sich auf die Grundstücke Flurstück Nr. 1310/3 und Teile des Flst. Nr. 165 auf der Gemarkung Worndorf. Die Flächen werden bereits seit 1991 vom Fußballclub Schwandorf / Worndorf / Neuhausen o. E. genutzt. Der östliche Teil des Flst. Nr. 165 ist im bisher geltenden Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Bis auf den Teil ganz im Osten, wird die Fläche als Sportplatz genutzt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden entsprechend angepasst.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwürfe der 7. Änderung des Flächennutzungsplans vom 23.02.2022 und einer Gegenüberstellung mit dem bisherigen Flächennutzungsplan sowie der Begründung vom 31.01.2023 mit dem Umweltbericht des Büros Faktorgrün vom 16.08.2022 sowie eine Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt, einschließlich folgender bislang vorliegender wesentlicher umweltbezogener Stellungnahmen:
- 1. Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 21 vom 03.11.2022 zum Thema Belange der Forstwirtschaft;
- 2. Landratsamt Tuttlingen vom 04.11.2022 zum Thema Belange der Landwirtschaft, Immissionsschutz und Habitatstrukturen
Die Entwurfsauslegung findet statt im Zeitraum vom
vom Montag 20. März bis einschließlich Freitag 21. April 2023
bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Planung u. Bauservice, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R2.22, 78532 Tuttlingen während der Dienstzeiten. Gleichzeitig liegen die gesamten Unterlagen auch bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern in den Gemeinden Rietheim – Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim – Weilheim; Seitingen – Oberflacht, Obere Hauptstraße 8, 78606 Seitingen- Oberflacht; Wurmlingen, Obere Hauptstraße 4, 78572 Wurmlingen; Emmingen-Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen und Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der o.g. Auslegungsfrist bei der Stadt Tuttlingen oder den o.g. Bürgermeisterämtern vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Alle Unterlagen zur Entwurfsauslegung sind während des Beteiligungszeitraums auf dieser Website zum Download bereitgestellt.