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Flächenutzungsplan

Aufstellung von Bauleitplänen sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

25. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Tuttlingen:
„Sonderbaufläche – Photovoltaikanlage“, Gemarkung Emmingen, Gemeinde Emmingen-Liptingen


Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 beschlossen, dass die 25. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für eine „Sonderbaufläche – Photovoltaikanlage“, Gemarkung Emmingen, Gemeinde Emmingen-Liptingen aufgestellt werden soll. Parallel dazu soll gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan von der Gemeinde Emmingen-Liptingen aufgestellt werden.

Einige landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Emmingen-Liptingen bieten großes Potenzial für die Entwicklung großflächiger Photovoltaikanlagen und wichtiger Bestandteil der Energiewende und Klimaschutzziele der Bundes-, wie Landesregierung.

Die punktuelle Änderung liegt ca. 2 km südlich des Ortsteils Emmingen, nördlich des Oberwasserburgerhofs und beinhaltet das Flurstück Nr. 6321 sowie Teile der Flurstücke Nrn. 6319 und 6320.

In der bisherigen Fassung des FNPs ist der Änderungsbereich als Landwirtschaftsflächen dargestellt. Die Fläche soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage ausgewiesen werden.

Zum Zwecke einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann sich die Öffentlichkeit vom:

Montag 25. November 2024 bis einschließlich Freitag 20. Dezember 2024

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen (z.B. elektronisch an: bauleitplanung(at)tuttlingen.de).

Die Vorentwurfsunterlagen stehen auf dieser Seite zur Einsicht bereit. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraums zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R.2.22, 78532 Tuttlingen. Gleichzeitig liegen die gesamten Unterlagen auch bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern in den Gemeinden Rietheim – Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim – Weilheim; Seitingen – Oberflacht, Kehlhofstraße 8, 78606 Seitingen- Oberflacht; Wurmlingen, Schloßstraße 20, 78573 Wurmlingen; Emmingen-Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen und Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck, während der Dienstzeiten aus.