Aufstellung von Bauleitplänen sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
24. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Tuttlingen: „Sonderbaufläche – Photovoltaikanlage“ östlich Wehstetten, Gemarkung Liptingen, Gemeinde Emmingen-Liptingen
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 beschlossen, dass die 24. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für eine „Sonderbaufläche – Photovoltaikanlage“ östlich Wehstetten, Gemarkung Liptingen, Gemeinde Emmingen-Liptingen aufgestellt werden soll. Parallel dazu soll gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan von der Gemeinde Emmingen-Liptingen aufgestellt werden.
Einige landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Emmingen-Liptingen bieten großes Potenzial für die Entwicklung großflächiger Photovoltaikanlagen und als wichtiger Bestandteil der Energiewende und Klimaschutzziele der Bundes-, wie Landesregierung.
Die punktuelle Änderung liegt ca. 1,8 km nördlich des Ortsteils Liptingen und ca. 870 m östlich des Weilers Wehstetten.
In der bisherigen Fassung des FNPs sind die Flurstücke Nr. 7888, 7889 und 7890 als Landwirtschaftsflächen dargestellt.
Die Fläche soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage ausgewiesen werden.
Zum Zwecke einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann sich die Öffentlichkeit vom:
Montag 25. November 2024 bis einschließlich Freitag 20. Dezember 2024
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen (z.B. elektronisch an: bauleitplanung(at)tuttlingen.de).
Die Vorentwurfsunterlagen stehen auf dieser Seite zur Einsicht bereit. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraums zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R.2.22, 78532 Tuttlingen. Gleichzeitig liegen die gesamten Unterlagen auch bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern in den Gemeinden Rietheim – Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim – Weilheim; Seitingen – Oberflacht, Kehlhofstraße 8, 78606 Seitingen- Oberflacht; Wurmlingen, Schloßstraße 20, 78573 Wurmlingen; Emmingen-Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen und Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck, während der Dienstzeiten aus
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