Aufstellung von Bauleitplänen sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
22. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Tuttlingen: „Sonderbaufläche – Photovoltaik, Garten- und Landschaftsbau und Schuppensiedlung“ in der Gemeinde Emmingen-Liptingen, Ortsteil Emmingen
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 beschlossen, dass die 22. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Sonderbaufläche – Photovoltaik, Garten- und Landschaftsbau und Schuppengebiet“ in der Gemeinde Emmingen-Liptingen, Gemarkung Emmingen aufgestellt werden soll. Parallel dazu soll gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, Garten- und Landschaftsbau und Schuppengebiet“ von der Gemeinde Emmingen-Liptingen aufgestellt werden.
Das Plangebiet liegt östlich bzw. südöstlich der Ortslage Emmingen. Im Geltungsbereich der Änderung befindet sich bereits seit ca. 2009 ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb sowie eine aufgeständerte Photovoltaik-Anlage.
Ziel ist es nun, in Kombination mit den bestehenden PV-Dachanlagen, Nutzungen zu realisieren oder beizubehalten, die das Umfeld nicht erheblich stören. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der Fläche mit dem etwa 250 m westlich liegenden Wohngebiet „Bäckerhägle“ vereinbar ist.
Auf dem rund 3,5 ha großen Geltungsbereich sollen die vier südlichen PV-Zeilen als überdachte Lagerflächen z.B. zur Anmietung durch Anwohner, angeboten werden. Dadurch kann auf die geplante Schuppensiedlung (0,9 ha) im Osten (Flurstück 7068) der PV-Anlage verzichtet werden. Somit wird eine bauliche Inanspruchnahme der aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen vermieden.
Im bisher geltenden Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage dargestellt. Durch die 22. punktuelle Änderung soll die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche künftig neben der Photovoltaikanlage um die Nutzungen Garten- und Landschaftsbau und Schuppensiedlung ergänzt werden. Die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan derzeit dargestellte Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Schuppensiedlung wird aufgegeben und wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Betroffen von der Änderung sind die Flurstücke 7215/1, 7216, 7229, 7230, 7231 und 7232 sowie Teile der Flurstücke 7215, 5829 (Sonderbaufläche). Durch die Aufhebung der Sonderbaufläche Schuppengebiet ist ebenfalls das Flurstück 7068 von der Änderung betroffen.
Zum Zwecke einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann sich die Öffentlichkeit vom:
Montag 18. November 2024 bis einschließlich Freitag 20. Dezember 2024
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen (z.B. elektronisch an: bauleitplanung(at)tuttlingen.de).
Die Vorentwurfsunterlagen stehen auf dieser Seite zur Einsicht bereit. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraums zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R.2.22, 78532 Tuttlingen. Gleichzeitig liegen die gesamten Unterlagen auch bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern in den Gemeinden Rietheim – Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim – Weilheim; Seitingen – Oberflacht, Kehlhofstraße 8, 78606 Seitingen- Oberflacht; Wurmlingen, Schloßstraße 20, 78573 Wurmlingen; Emmingen-Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen und Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck, während der Dienstzeiten aus.
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