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Flächenutzungsplan

Aufstellung von Bauleitplänen sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

19. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Tuttlingen: „Gemischte Baufläche – Unterm Erbsenberg“ in der Gemeinde Wurmlingen

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat in öffentlicher Sitzung am 19.10.2023 beschlossen, dass die 19. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Unterm Erbsenberg“ in der Gemeinde Wurmlingen aufgestellt werden soll. Parallel dazu soll gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan „Erbsenberg 2. Erweiterung“ von der Gemeinde Wurmlingen aufgestellt werden.

Der bisherige Flächennutzungsplan stellt im Norden von Wurmlingen in dem Bereich östlich der Bahnlinie, südlich der B 14 und nördlich des Gewerbegebiets „Unterm Erbsenberg“ eine landwirtschaftliche Fläche dar. Der ca. 0,63 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 924/1, 925/1 und 926 sowie Teile der Flurstücke 1048, 923, 922, 921, 924/2, 925, 926/1 und 1292. Die Fläche soll künftig als gemischte Baufläche dargestellt werden.

Zum Zwecke einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann sich die Öffentlichkeit vom:

Montag 11. November 2024 bis einschließlich Freitag 13. Dezember 2024

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen (z.B. elektronisch an: bauleitplanung(at)tuttlingen.de).

Die Vorentwurfsunterlagen stehen auf dieser Seite zur Einsicht bereit. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraums zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz, Rathausstraße 1, Ebene 2 im Schaukasten bzw. auf Stellwänden neben den Zimmern R.2.20 und R.2.22, 78532 Tuttlingen. Gleichzeitig liegen die gesamten Unterlagen auch bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern in den Gemeinden Rietheim – Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim – Weilheim; Seitingen – Oberflacht, Kehlhofstraße 8, 78606 Seitingen- Oberflacht; Wurmlingen, Schloßstraße 20, 78573 Wurmlingen; Emmingen-Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen und Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen ob Eck, während der Dienstzeiten aus.