Die Stadt Tuttlingen ist bemüht ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für tuttlingen.de.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.1a Ohne Farben nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.11a Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.12a Textabstände anpassbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 2.2.2a Bewegte Inhalte abschaltbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 3.3.3a Hilfe bei Fehlern der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Inhalte Vorstellung der Stadt und Navigation / Funktionsweise der Website werden aktuell noch nicht in Leichter Sprache und Gebärdensprache angeboten. Die Bereitstellung der Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache wird zeitnah nachgeholt.
Diese Erklärung wurde am 06.08.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.09.2020 überprüft.
Falls die Stadt Tuttlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für tuttlingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:Alternativtexte für Bedienelemente
Die Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
Die Felder in den Online-Formularen (Beispiel: Kontaktformular) sind im Quellcode lediglich als Typ „Text“ gekennzeichnet. Eine eindeutige Kennzeichnung ist im verwendeten CMS-System aktuell nicht möglich. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Farben nutzbar
Links sind teilweise nur durch ein Attribut (Farbe) gekennzeichnet. Die korrekte Kennzeichnung der Links wird zeitnah nachgeholt.(gemäß Prüfschritt 1.4.1a Ohne Farben nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Kontraste von Texten ausreichend
Der Kontrast von Texten ist auf der Website teilweise nicht ausreichend. Die Optimierung der Kontraste wird zeitnah nachgeholt.(gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
Einige Bedienelemente der Website haben zu wenig Kontrast. Die Anpassung der grafischen Elemente wird zeitnah nachgeholt.(gemäß Prüfschritt 1.4.11a Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Textabstände anpassbar
Der Text geht im Banner und bei Topthemen verloren. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.(gemäß Prüfschritt 1.4.12a Textabstände anpassbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Bewegte Inhalte abschaltbar
Die Banneranimation, sowie Slider-Elemente sind aktuell nicht durch den Nutzer abschalt- oder deaktivierbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.(gemäß Prüfschritt 2.2.2a Bewegte Inhalte abschaltbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aussagekräftige Linktexte
Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aktuelle Position des Fokus deutlich
Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur zwar gekennzeichnet, allerdings ist der Kontrast der Kennzeichnung nicht ausreichend. Die Optimierung des Fokus wird zeitnah nachgeholt.(gemäß Prüfschritt 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Hilfe bei Fehlern
Für fehlerhafte Eingaben in Formularen werden aktuell keine Korrekturvorschläge gemacht. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 3.3.3a Hilfe bei Fehlern der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Korrekte Syntax
In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die Websitekundendomain.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere des Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.Die Inhalte Vorstellung der Stadt und Navigation / Funktionsweise der Website werden aktuell noch nicht in Leichter Sprache und Gebärdensprache angeboten. Die Bereitstellung der Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache wird zeitnah nachgeholt.
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.08.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
- Startseite
- Sport
- Einkaufen
- Bürgerservice
- Gemeinderat
- Sehenswertes
- Saubere Stadt
- Wirtschaftsförderung
- Gründstücksmarktbericht
- Veranstaltungen
- Kontaktformular
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.09.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf tuttlingen.de auf Inhalte gestoßen:- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internettauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an Elisabeth.Gragert@tuttlingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls die Stadt Tuttlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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