Vorlesen

Bürgerservice

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

Es gibt kaum eine Entscheidung im Leben, die so wichtig ist. Damit der formelle Rahmen Ihrer Eheschließung klappt, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Das gilt auch für Ehefähigkeitszeugnisse, die Sie für die Eheschließung im Ausland benötigen.

Drei Schritte führen Sie zur Ehe:

  • Auskunft über die benötigten Unterlagen
  • Die Anmeldung zur Eheschließung
  • Die Trauung

Auskunft Unterlagen

Vor einer Eheschließung sind immer einige Formalitäten zu regeln und Unterlagen zu besorgen, die eine gewisse Zeit beanspruchen. Sollten Sie deshalb den Entschluss gefasst haben, gemeinsam den Gang zum Standesamt antreten zu wollen, kommen Sie rechtzeitig während unseren Sprechzeiten bei uns vorbei, um sich über Ihre Hochzeit zu informieren.

Eine Eheschließung ist an Gesetze gebunden. Es ist daher zu prüfen, ob zum Beispiel das Alterserfordernis erfüllt ist, ob Sie nicht in verbotener Weise miteinander verwandt sind oder ob nicht schon eine Vorehe besteht. Bei Ihrer Vorsprache erfahren Sie, welche Urkunden Sie dafür vorlegen müssen. Sie erhalten dann eine schriftliche Auskunft und Hinweise, wo und wie Sie die Unterlagen möglichst rasch erhalten. Da dies je nach den persönlichen Verhältnissen der Brautleute sehr unterschiedlich sein kann, können wir nicht alle Konstellationen an dieser Stelle aufführen.

Des Weiteren informieren wir Sie beim Vorgespräch über das geltende Namensrecht.

Die Anmeldung

Haben Sie alle Unterlagen besorgt, kommen Sie mit diesen, gemeinsam mit Ihrer Braut beziehungsweise Ihrem Bräutigam, zur Anmeldung der Eheschließung aufs Standesamt. Nun können die Einzelheiten der Trauung besprochen werden und auch der Termin dazu festgelegt werden.

Den Termin Ihrer Hochzeit können Sie wählen zwischen

  • Montag: 09:00-11:30 Uhr und 14:00-16:30 Uhr
  • Dienstag/Mittwoch: 09:00-11:30 Uhr und 14:00-15:30 Uhr
  • Donnerstag: 09:00-11:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
  • Freitag: 09:00-11:30 Uhr
  • einmal monatlich am Samstagmorgen. Den jeweiligen Samstag können Sie unter 07461 99-208 erfahren.

Für die Anmeldung der Trauung fallen Gebühren an.

Die Trauung

Die Trauung findet in unserem Trauzimmer (Zimmer 3.07) in der 3. Ebene des Rathauses statt. Dieses ist in der Regel für Hochzeitsgesellschaften bis zu 18 Personen geeignet.

IMG_8926_WEB

IMG_8932_WEB

Bevor Sie sich am Hochzeitstag dorthin begeben, kommen Sie, das Brautpaar mit den Trauzeugen und dem eventuell notwendigen Dolmetscher, in Zimmer 1.09 (das Zimmer, in dem Sie auch die Anmeldung zur Eheschließung vorgenommen haben) vorbei. Vergessen Sie bitte nicht, alle einen gültigen Personalausweis, den Reisepass oder den Nationalpass mitzubringen.

^
Teams
^
zuständige Stelle

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

^
Voraussetzungen

Wenn beide Eheschließenden (Verlobte) deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung im Regelfall gültige Ausweisdokumente, aktuelle erweiterte Meldebescheinigungen sowie ein beglaubigter Geburtenregisterauszug. Von Eheschließenden (Verlobten), die bereits verheiratet waren, ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (zum Beispiel Tod, Scheidung) vorzulegen. War bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet worden, ist ein Nachweis über deren Auflösung erforderlich.

Eheschließende (Verlobte), die gemeinsame Kinder haben oder sonst für ein Kind sorgeberechtigt sind, müssen zusätzlich eine aktuelle Geburtsurkunde für jedes Kindes vorlegen.

Ist für den einen Eheschließenden (Verlobten) entsprechend der Staatsangehörigkeit ausländisches Recht maßgebend, sind umfangreiche rechtliche Fragen vorab zu klären. Ausländer brauchen evtl. ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis" ihres Heimatstaates oder die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Deshalb ist ein frühzeitiger Termin im Standesamt empfehlenswert, um sich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung persönlich informieren zu lassen.

^
Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von den beiden Verlobten persönlich angemeldet.

Ist ein Eheschließender verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss die Beitrittserklärung des verhinderten Verlobten vorgelegt werden.

Stellt der Standesbeamte kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.

Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müsen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

^
Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen fragen Sie bitte direkt bei uns an. Sie sind von Paar zu Paar unterschiedlich.

^
Frist/Dauer

keine

^
Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

^
Kosten/Leistung
  • Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 €; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 110,00 €. Wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130,00 €
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: 45,00 €
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 110,00 €
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 45,00 €

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

^
Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

^
Sonstiges

keine

^
Rechtsgrundlage