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Investitionszuschüsse an Vereine: Anträge müssen bis 28. September gestellt werden


Auch in diesem Jahr können Vereine wieder Zuschüsse für Investitionen erhalten. Die entsprechenden Anträge müssen bis zum 28. September eingereicht werden.
 
Der Gemeinderat hat beschlossen, für 2015 Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 10 Prozent zu gewähren. Dieser Fördersatz soll auch für 2016 beibehalten werden. Der Gesamtbetrag der Investitionskostenzuschüsse ist allerdings auf 28.150,00 € begrenzt. Reicht dieser Betrag für die beantragten Investitionssummen nicht aus, verringert sich der Fördersatz entsprechend.
 
Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt. Nicht gefördert werden unter anderem der Bau von Wirtschaftsräumen und Küchen, sowie die Beschaffung dazugehöriger Geräte, Sportgeräte, Trikots, Noten, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten. Auch der Erwerb von Grundstücken und die damit zusammenhängenden Kosten sind nicht förderfähig.
 
Die Zuschussanträge müssten der Stadtkämmerei bis spätestens 28. September 2015 vorliegen, in den Stadtteilen den jeweiligen Geschäftsstellen.
 
Dem Zuschussantrag sind dabei in einfacher Fertigung beizufügen: Begründung der Maßnahme, Baubeschreibung, detaillierte Kostenberechnung beziehungsweise Angebot der Lieferfirmen, Finanzierungsplan mit Nachweis des Eigenkapitals, Angaben zu den voraussichtlichen Eigenleistungen sowie Bauzeitplan (bei größeren Objekten). Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitung der Zuschussanträge nicht möglich.
 
Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldeten Investitionen gebunden sind. Sofern bei der Abrechnung andere, neue oder zusätzliche Investitionen sowie Mehrkosten geltend gemacht werden, können diese nicht bezuschusst werden. Investitionsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen oder getätigt wurden, werden ebenfalls nicht mehr bezuschusst.
 
Die Investitionskostenzuschüsse 2016 werden voraussichtlich im November diesen Jahres vom Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats und in den Stadtteilen vom jeweiligen Ortschaftsrat beraten. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.