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Neues Förderprogramm: 5000 Euro Innenstadtkindergeld pro Kind


Die Stadt Tuttlingen will für junge Familien das Wohnen in der Innenstadt attraktiver machen. Ein Innenstadtkindergeld von 5000 Euro pro Kind unterstützt künftig diejenigen, die  in der Innenstadt Häuser kaufen und sanieren oder neu bauen. Das gleiche gilt für die Ortskerne der Stadtteile.

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Die Innenstadt  im Visier: Das Innenstadtkindergeld unterstützt Familien, die im Zentrum bauen oder kaufen.

„Junge Familien bringen Leben in die Stadt“, so OB Michael
Beck. Und nachdem es bereits seit mehreren Jahren das Baukindergeld in Thiergarten gibt, wurde jetzt ein entsprechendes Programm für die Innenstadt entwickelt. Unter dem Motto „Kinder in die Stadt“ können Eltern einen Zuschuss bekommen, wenn sie zusammen mit dem Nachwuchs in die Innenstadt ziehen.

Für das Programm sprechen zwei gewichtige Argumente: Zum einen gibt es sowohl in der Kernstadt als auch in den Ortskernen der Stadtteile immer mehr leerstehende Häuser, die auf neue Besitzer warten. Zum anderen ist Bauland kostbar und nicht beliebig vermehrbar.

Mit dem Projekt sollen – ergänzend zu Großprojekten von Unternehmen und Bauträgern - vor allem private Neubauten oder Sanierungen unterstützt werden: „Neben den großen Investitionen braucht es auch die Vielfalt der kleinen und privaten Initiativen. Der Mix macht es aus“, so OB Michael Beck.

Durch das Innenstadtkindergeld werden Familien, Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind gefördert, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei einem Vier-Personen-Haushalt liegt diese beispielsweise bei einem Jahres-Brutto-Einkommen von maximal 73 215 Euro. Pro Kind beträgt der Zuschuss 5000 Euro.

Den Zuschuss gibt es für den Kauf oder den Bau von Häusern oder Wohnungen in der Innenstadt beziehungsweise in den Ortskernen der Stadtteile. Die Abgrenzungen der Fördergebiete hat der Gemeinderat am Montag festgelegt.

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Hier gibt es das Innenstadtkindergeld: Der Förderbereich ist  farbig markiert.

Außerdem gelten Ober- sowie Untergrenzen für die Förderung. Unterstützt wird der Erwerb oder Bau von Wohnhäusern zwischen 150 000 und 300 000 Euro und von Wohnungen zwischen 100 000 und 250 000 Euro. In diese Summe fallen der Bau- oder Kaufpreis inklusive Nebenkosten. Energetische Sanierungsmaßnahmen können innerhalb von 18 Monaten nachträglich angerechnet werden.