Der Tuttlinger Gemeinderat
Der Tuttlinger Gemeinderat hat 34 Mitglieder. Nach den Wahlergebnissen von 2009 wurden die Sitze nach dem d´Hondtschen Verfahren wie folgt verteilt:

Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind:
Die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen wählen aber neben dem Gemeinderat auch noch die Ortschaftsräte. In diesen Gremien werden Angelegenheiten beraten oder beschlossen, die einen Stadtteil ausschließlich oder in besonderem Maß betreffen. Den Vorsitz in den Ortschaftsräten führen die Ortsvorsteher, die auf Vorschlag des Ortschaftsrats vom Gemeinderat gewählt werden und ständige Vertreter des Oberbürgermeisters im Stadtteil sind.
Die Entscheidungen des Gemeinderates werden grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen gefasst; in der Regel finden diese montags ein Mal im Monat ab 17.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses statt.
| CDU: | 13 Sitze | |||
| SPD: | 8 Sitze | |||
| LBU: | 6 Sitze | |||
| FW: | 4 Sitze | |||
| FDP: | 3 Sitze |
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er entscheidet über alle für Tuttlingen wichtigen Angelegenheiten und legt die Grundsätze der Verwaltung fest.
Natürlich kann nicht für jede der unzähligen Entscheidungen, die täglich im Rathaus erforderlich sind, eine Gemeinderatssitzung einberufen werden. Bestimmte Aufgaben, vor allem die Geschäfte der laufenden Verwaltung, sind deshalb kraft Gesetz oder durch Beschluss des Gemeinderats auf den Oberbürgermeister übertragen.Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind:
- das Satzungsrecht (das »Gesetzgebungsrecht« der Gemeinde)
- das Etatrecht (eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben)
- die Planungshoheit (städtebauliche Entwicklung der Stadt)
- die Personalhoheit (die Einstellung von Gemeindebediensteten)
Die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen wählen aber neben dem Gemeinderat auch noch die Ortschaftsräte. In diesen Gremien werden Angelegenheiten beraten oder beschlossen, die einen Stadtteil ausschließlich oder in besonderem Maß betreffen. Den Vorsitz in den Ortschaftsräten führen die Ortsvorsteher, die auf Vorschlag des Ortschaftsrats vom Gemeinderat gewählt werden und ständige Vertreter des Oberbürgermeisters im Stadtteil sind.
Die Entscheidungen des Gemeinderates werden grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen gefasst; in der Regel finden diese montags ein Mal im Monat ab 17.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses statt.