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Bürgerservice

Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht beantragen (Studierende aus der EU)

Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten können ohne Visum und Aufenthaltstitel einreisen und hier leben. Sie erhalten eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Zulassung zum Studium beziehungsweise Immatrikulation
  • Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhalts (derzeit etwa 650 Euro monatlich) und der Krankenversicherung in Deutschland
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Üblicherweise stellt die Ausländerbehörde von sich aus eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht aus. Sollten Sie diese nicht unaufgefordert zugeschickt bekommen, können Sie sie schriftlich oder persönlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Die Ausländerbehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung der Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Finanzierungsnachweis (üblicherweise genügt eine schriftliche Zusage einer wirtschaftlich leistungsfähigen juristischen oder natürlichen Person)
  • Nachweis über die Krankenversicherung
Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

10 Euro

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

  • Stadt Tuttlingen
  • Rathausstraße 1
  • 78532 Tuttlingen
  • Telefon: 07461 99-0
  • E-Mail: info@tuttlingen.de