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Bürgerservice

Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen, das heißt aus Buchstaben oder sonstigen Symbolen bestehende Zeichen von Personen, die nicht schreiben können.

Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen sind Notaren vorbehalten. Dazu gehören Willenserklärungen (z.B. Testamente) oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z.B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister). Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt. Ebenso dürfen nur Notare Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke durchführen, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind.

 

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Team
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Team
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Unterschriften und Handzeichen müssen normalerweise in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters oder der beglaubigenden Mitarbeiterin vollzogen oder anerkannt werden. Dann dürfen sie von der zuständigen Stelle beglaubigt werden.

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen.
Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen.
Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalschriftstück
Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 2,50 Euro.
Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

  • Stadt Tuttlingen
  • Rathausstraße 1
  • 78532 Tuttlingen
  • Telefon: 07461 99-0
  • E-Mail: info@tuttlingen.de