Bürgerservice
Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen
Gleichgeschlechtliche Partner oder Partnerinnen können eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen.
Hinweis: Benötigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Nachweis über die eingetragene Lebenspartnerschaft, können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.
Sie können gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin die Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Begründung der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" erfüllt sind.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- ist ein Partner oder eine Partnerin geschieden oder verwitwet: zusätzlich
- Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft oder
- Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Sterbeurkunde
Hinweis: Bei einer im Ausland geschiedenen Ehe ist möglicherweise ein Anerkennungsverfahren notwendig.